Meinen Namen über mein Ableben hinaus in Gedenken halten
Mitspracherecht und Eigenständigkeit
Die Stiftung ermöglicht Donatorinnen und Donatoren die Errichtung individueller Fonds. Jeder Stifter hat seine ganz persönlichen Vorstellungen, wie und wo er mit seinem Vermögen Gutes tun möchte. Jeder hat sein ganz persönliches Herzensanliegen. Ein individueller Fonds eröffnet die Möglichkeiten, diese zu erfüllen.
Unbürokratisch und transparent
Persönliche Begleitung mit viel Erfahrung
Der Stiftungsrat entscheidet gemäss den Bestimmungen der Stiftungsurkunde, des Beistatuts und des Organisationsreglements in allen die Stiftung betreffenden Angelegenheiten. Er übt die oberste Aufsicht über die Verwirklichung des Stiftungszweckes und die ordnungsgemässe Verwaltung des Stiftungsvermögens aus. Er entscheidet über die vorgelegten Projekte und den finanziellen Umfang der Zuwendungen.